282.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 277 ausgegeben am 30. Dezember 2005
Gesetz
vom 25. November 2005
über die Abänderung der Konkursordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung), LGBl. 1973 Nr. 45/2, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 48 Bst. c
c) die rückständigen Prämien und Beiträge an Unfall-, Nichtbetriebsunfall-, Kranken-, Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherungen sowie die Familienausgleichskassen, dann die Forderungen der Spitäler, Ärzte, Apotheken und Hebammen, soweit sie innerhalb eines Jahres vor der Konkurseröffnung (Art. 15 Abs. 2) entstanden sind, sowie die Forderungen von Personalvorsorgeeinrichtungen gegenüber den angeschlossenen Arbeitgebern;
II.
Übergangsbestimmung
Dieses Gesetz findet erstmals auf Verfahren Anwendung, die nach seinem Inkrafttreten eröffnet werden.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef