173.530
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 284 ausgegeben am 30. Dezember 2005
Gesetz
vom 25. November 2005
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 49a
Hauptberuflichkeit
Die Tätigkeit als Geschäftsführer nach Art. 7 des Vermögensverwaltungsgesetzes in einer Vermögensverwaltungsgesellschaft steht der Hauptberuflichkeit im Sinne des Art. 27 Abs. 1 nicht entgegen, sofern der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensverwaltungsgesetzes zur gewerbsmässigen Vermögensverwaltung berechtigt ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Vermögensverwaltungsgesetz vom 25. November 2005 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef