| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2006
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Nr. 92
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ausgegeben am 6. Juni 2006
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Gesetz
vom 17. März 2006
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der Fassung des Gesetzes vom 18. September 2003, LGBl. 2003 Nr. 216, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
c) elektronische Kommunikation und elektronische Signaturen:
1. der von der Regierung bestimmten oder errichteten Amtsstelle oder Kommission in ihrer Funktion als weisungsunabhängige Regulierungsbehörde aufgrund des Kommunikationsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
2. des Amtes für Kommunikation in seiner Funktion als weisungsunabhängige Aufsichtsstelle aufgrund des Signaturgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kommunikationsgesetz vom 17. März 2006 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef