836.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 247 ausgegeben am 15. Dezember 2006
Gesetz
vom 25. Oktober 2006
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1985 über die Familienzulagen, LGBl. 1986 Nr. 28, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15
Schweigepflicht, Bearbeiten von Personendaten und Datenbekanntgabe
Auf die Schweigepflicht, das Bearbeiten von Personendaten und die Datenbekanntgabe finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef