| 854.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2006
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Nr. 248
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ausgegeben am 15. Dezember 2006
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Gesetz
vom 25. Oktober 2006
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Dezember 1970 über die Gewährung von Blindenbeihilfen, LGBl. 1971 Nr. 7, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Auf die Schweigepflicht, das Bearbeiten von Personendaten und die Datenbekanntgabe finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sinngemäss Anwendung.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef