| 214.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 43
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ausgegeben am 21. Februar 2007
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Gesetz
vom 13. Dezember 2006
über die Abänderung des Sachenrechts
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Sachenrecht vom 31. Dezember 1922, LGBl. 1923 Nr. 4, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
2) Gegen diese Verfügungen können die Beteiligten innerhalb der Frist von 14 Tagen Vorstellung beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt oder Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erheben.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef