| 741.63 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007 |
Nr. 47 |
ausgegeben am 21. Februar 2007 |
Gesetz
vom 14. Dezember 2006
über die Abänderung des Strassentransportgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Juni 2006 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG), LGBl. 2006 Nr. 185, wird wie folgt abgeändert:
a) sie von einem Gericht wegen betrügerischem Konkurs, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§§ 156 bis 159 StGB) verurteilt worden sind oder wegen einer sonstigen Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sind und die Verurteilung nicht getilgt ist;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 14. Dezember 2006 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef