851.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 50 ausgegeben am 21. Februar 2007
Gesetz
vom 14. Dezember 2006
über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Sozialhilfegesetz vom 15. November 1984, LGBl. 1985 Nr. 17, wird wie folgt abgeändert:
Art. 20 Abs. 2 Bst. b
2) Der Fürsorgekommission der Gemeinde obliegen:
b) die Zustimmung bei der Inkassohilfe und bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen;
Art. 21 Bst. cbis
Dem Amt für Soziale Dienste obliegen:
cbis) die Durchführung der Inkassohilfe und der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef