| 851.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 50
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ausgegeben am 21. Februar 2007
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Gesetz
vom 14. Dezember 2006
über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Sozialhilfegesetz vom 15. November 1984, LGBl. 1985 Nr. 17, wird wie folgt abgeändert:
2) Der Fürsorgekommission der Gemeinde obliegen:
b) die Zustimmung bei der Inkassohilfe und bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen;
Dem Amt für Soziale Dienste obliegen:
cbis) die Durchführung der Inkassohilfe und der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen;
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef