832.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 141 ausgegeben am 27. Juni 2007
Gesetz
vom 27. April 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, LGBl. 2006 Nr. 249, wird wie folgt abgeändert:
Ia.
Übergangsbestimmung
Sämtliche laufenden Komplementärrenten, die den Änderungen der für Familienangehörige bestimmten Teile der Rente der Invalidenversicherung anzupassen sind, sind mit Wirkung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nach neuem Recht zu berechnen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juli 2007 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef