| 832.20 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 141
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ausgegeben am 27. Juni 2007
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Gesetz
vom 27. April 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. Oktober 2006 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, LGBl. 2006 Nr. 249, wird wie folgt abgeändert:
Sämtliche laufenden Komplementärrenten, die den Änderungen der für Familienangehörige bestimmten Teile der Rente der Invalidenversicherung anzupassen sind, sind mit Wirkung ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nach neuem Recht zu berechnen.
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juli 2007 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef