| 173.530 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 179
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ausgegeben am 26. Juli 2007
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Gesetz
vom 23. Mai 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte (Patentanwaltsgesetz; PAG), LGBl. 1993 Nr. 43, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
d) aufgrund seines Wohnsitzes in der Lage ist, seine Aufgaben tatsächlich und regelmässig zu erfüllen,
Aufgehoben
Berufs- oder Geschäftsbezeichnung
Der Inhaber einer Bewilligung gemäss Art. 1 hat die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" oder eine andere von der FMA genehmigte Berufs- oder Geschäftsbezeichnung zu führen.
c) über einen Wohnsitz, von dem aus er in der Lage ist, seine Aufgaben tatsächlich und regelmässig zu erfüllen;
Aufgehoben
Aufgehoben
Aufgehoben
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef