812.120
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 188 ausgegeben am 27. Juli 2007
Gesetz
vom 23. Mai 2007
über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. April 1983 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz; BMG), LGBl. 1983 Nr. 38, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 20 Abs. 2 Bst. b
2) Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter:
b) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung handelt;
II.
Übergangsbestimmung
Die durch dieses Gesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines solchen Urteils infolge eines ordentlichen Rechtsmittels oder eines anderen Rechtsbehelfes ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 des Strafgesetzbuches vorzugehen.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 23. Mai 2007 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef