741.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 208 ausgegeben am 21. August 2007
Verordnung
vom 14. August 2007
über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Aufgrund von Art. 99 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) vom 1. August 1978, LGBl. 1978 Nr. 21, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 2
2) Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Fahrzeuge desselben Halters abgegeben. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt; diese Einschränkungen gelten nicht für Arbeitsmotorwagen, Anhänger und Veteranenfahrzeuge. Die Verwendung von mehr als einem Wechselschild oder Wechselschilderpaar am gleichen Fahrzeug ist nicht gestattet.
Art. 53 Abs. 3
3) Verursachen unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder Sachschäden, so beträgt der Selbstbehalt pro Geschädigter 1 000 Franken. Haftet der Schädiger aus dem selben Ereignis für einen erheblichen Personenschaden, so entfällt der Selbstbehalt.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef