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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 297 ausgegeben am 21. November 2007
Gesetz
vom 20. September 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten (ZIGG)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten (ZIGG), LGBl. 2004 Nr. 268, wird wie folgt abgeändert:
Art. 35 Abs. 4 Satz 1
4) Flieht die verurteilte Person vor Abschluss der Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus der Haft, so hat das Landgericht einen Haftbefehl zu erlassen und die Fahndung einzuleiten.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Strafvollzugsgesetz (StVG) vom 20. September 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef