| 271.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 349
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ausgegeben am 21. Dezember 2007
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Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung der Zivilprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung), LGBl. 1912 Nr. 9/1, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Aufgehoben
1) Die Urschrift des Beschlusses ist von dem Richter zu unterschreiben, welcher den Beschluss gefasst hat.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef