271.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 349 ausgegeben am 21. Dezember 2007
Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung der Zivilprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung), LGBl. 1912 Nr. 9/1, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 418 Abs. 2
Aufgehoben
§ 429 Abs. 1
1) Die Urschrift des Beschlusses ist von dem Richter zu unterschreiben, welcher den Beschluss gefasst hat.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef