| 312.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 350
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ausgegeben am 21. Dezember 2007
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Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
4) Die Abstimmung erfolgt, indem das älteste Mitglied des Gerichtshofes seine Stimme zuerst, der Vorsitzende hingegen die seinige zuletzt abgibt.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef