312.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 350 ausgegeben am 21. Dezember 2007
Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 206 Abs. 4
4) Die Abstimmung erfolgt, indem das älteste Mitglied des Gerichtshofes seine Stimme zuerst, der Vorsitzende hingegen die seinige zuletzt abgibt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef