| 272.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
|
Nr. 351
|
ausgegeben am 21. Dezember 2007
|
Gesetz
vom 24. Oktober 2007
über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm), LGBl. 1912 Nr. 9/2, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
2) Der Berichterstatter, wenn ein solcher bestellt ist, gibt seine Stimme zuerst, der Vorsitzende, welcher sich an der Abstimmung gleich jedem anderen Senatsmitgliede zu beteiligen hat, gibt die seine zuletzt ab. Ausserdem stimmen die dem Lebensalter nach älteren Richter vor den jüngeren.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef