172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2008 Nr. 117 ausgegeben am 30. Mai 2008
Gesetz
vom 24. April 2008
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung des bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. m
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
m) Energie:
der Energiekommission und der Energiefachstelle aufgrund des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG) sowie der dazu erlassenen Verordnungen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Energieeffizienzgesetz vom 24. April 2008 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef