172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2008 Nr. 223 ausgegeben am 26. August 2008
Gesetz
vom 26. Juni 2008
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. g
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
g) Grundbuch, Öffentlichkeitsregister und Stiftungsaufsicht:
des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes in seiner Funktion als Registerbehörde und Stiftungsaufsichtsbehörde aufgrund des Personen- und Gesellschaftsrechts, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des SE-Gesetzes, des SCE-Gesetzes und des Sachenrechts sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef