| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2008
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Nr. 223
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ausgegeben am 26. August 2008
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Gesetz
vom 26. Juni 2008
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
g) Grundbuch, Öffentlichkeitsregister und Stiftungsaufsicht:
des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes in seiner Funktion als Registerbehörde und Stiftungsaufsichtsbehörde aufgrund des Personen- und Gesellschaftsrechts, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des SE-Gesetzes, des SCE-Gesetzes und des Sachenrechts sowie der darauf gestützten Verordnungen;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef