| 172.022 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2008
|
Nr. 354
|
ausgegeben am 22. Dezember 2008
|
Gesetz
vom 22. Oktober 2008
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
n) soziale Sicherheit:
des Stiftungsrates aufgrund des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz; PVG) sowie der dazu erlassenen Verordnungen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 22. Oktober 2008 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef