| 411.31 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2009
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Nr. 35
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ausgegeben am 28. Januar 2009
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Gesetz
vom 11. Dezember 2008
über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
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Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 26. November 2003 über das Dienstverhältnis der Lehrer (Lehrerdienstgesetz, LdG), LGBl. 2004 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Datenbearbeitung und -bekanntgabe
1) Das Schulamt und der Gemeindeschulrat sind befugt, Personendaten von Lehrern, einschliesslich Persönlichkeitsprofile, zu bearbeiten, die sie benötigen, um die ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
2) Das Schulamt darf dem Vorsitzenden des Gemeindeschulrats die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Daten auf Anfrage hin bekannt geben.
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2009 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
131/2008