312.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 37 ausgegeben am 28. Januar 2009
Gesetz
vom 11. Dezember 2008
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 98a Abs. 1a
1a) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen haben für Banken und Wertpapierfirmen tätige Personen als Zeugen über Tatsachen auszusagen, die ihnen aufgrund der Geschäftsverbindung anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2009 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 132/2008 und 166/2008