172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 43 ausgegeben am 29. Januar 2009
Gesetz
vom 11. Dezember 2008
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. i
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
i) Landwirtschaft:
der zuständigen Vollzugsbehörden aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Landwirtschaftsgesetz vom 11. Dezember 2008 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 111/2008 und 163/2008