| 935.101.5 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2009
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Nr. 112
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ausgegeben am 27. März 2009
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Verordnung
vom 24. März 2009
betreffend die Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe
Aufgrund von Art. 14 Abs. 2 und Art. 35 des Gewerbegesetzes (GewG) vom 22. Juni 2006, LGBl. 2006 Nr. 184, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Dezember 2006 über die fachliche Eignung im Gastgewerbe, LGBl. 2006 Nr. 254, wird wie folgt abgeändert:
b) Lebensmittelrecht und -hygiene: Rechtsgrundlagen (Lebensmittel- und Tabakpräventionsgesetzgebung), Grundkenntnisse in Warenkunde und Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene, Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln, Deklaration, Täuschungs- und Allergieproblematik, Produkthaftung, Selbstkontrolle und Mitarbeiterschulung, amtliche Lebensmittelkontrolle.
2) Ein Prüfungsfach oder die Prüfung als Ganzes kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann wahlweise schriftlich oder mündlich erfolgen.
2a) Die Wahl der mündlichen Prüfung ist dem Amt für Volkswirtschaft bei der Anmeldung mittels amtlichem Formular bekannt zu geben. Die Abnahme der mündlichen Prüfung erfolgt in deutscher Sprache durch zwei Mitglieder der Prüfungskommission.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef