814.202.6
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 147 ausgegeben am 3. Juni 2009
Verordnung
vom 26. Mai 2009
über die Abänderung der Verordnung zum Schutz der Quellfassungen "Am Alpweg", "Wissa Stä", "Egg" und "Sattel" in der Gemeinde Planken
Aufgrund von Art. 24 und 67 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom 15. Mai 2003, LGBl. 2003 Nr. 159, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 17. Februar 1998 zum Schutz der Quellfassungen "Am Alpweg", "Wissa Stä", "Egg" und "Sattel" in der Gemeinde Planken, LGBl. 1998 Nr. 60, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 3
3) Die detaillierten Umgrenzungen der Schutzzonen sind aus dem Situationsplan 1 : 5 000 ersichtlich, welcher bei der Gemeinde Planken und beim Amt für Umweltschutz aufliegt.
Art. 26 Abs. 1
1) Die Aufsicht über die Schutzzonen obliegt dem Amt für Umweltschutz. Die Gemeinde Planken (Wassermeister) hat bei der Aufsicht mitzuwirken, wobei Umfang und Durchführung der Kontrollen durch Vereinbarung geregelt werden.
Art. 28a
Kosten
1) Die aus der Ausscheidung der Schutzzonen erwachsenden Kosten trägt die Gemeinde Planken.
2) Allfällige Entschädigungsleistungen sind vertraglich festzulegen und gehen zu Lasten der Gemeinde Planken.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Martin Meyer

Regierungschef-Stellvertreter