vom 26. Juni 2009
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung; KO), LGBl. 1973 Nr. 45/2, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten am Tag nach der Veröffentlichung des Konkursedikts auf der Webseite des Gerichts ein.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
47/2009