173.30
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 248 ausgegeben am 29. September 2009
Gesetz
vom 18. September 2009
über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. Oktober 2007 über die Organisation der ordentlichen Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz; GOG), LGBl. 2007 Nr. 348, wird wie folgt abgeändert:
Art. 23 Abs. 4
4) Die Senatsvorsitzenden und deren Stellvertreter vertreten sich gegenseitig. Der Einsatz im anderen Senat darf nur erfolgen, wenn der Vorsitzende oder der Stellvertreter ausgeschlossen, befangen oder verhindert ist. Jedes Mitglied des Obersten Gerichtshofes kann beiden Senaten angehören.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 66/2009