| 0.107.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2009
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Nr. 291
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ausgegeben am 6. November 2009
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Kundmachung
vom 3. November 2009
betreffend die Zurücknahme des Vorbehalts zu Art. 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Das Fürstentum Liechtenstein nimmt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 den Vorbehalt zu Art. 7 des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, LGBl. 1996 Nr. 163, betreffend das Recht des Kindes auf eine Staatsbürgerschaft zurück.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2009 die Zurücknahme des Vorbehalts beschlossen.
Die Notifizierung der Zurücknahme des Vorbehalts erfolgte am 1. Oktober 2009.
Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung vom 12. Oktober 2009 betreffend die Zurücknahme des Vorbehalts zu Art. 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, LGBl. 2009 Nr. 262.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef