814.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 347 ausgegeben am 23. Dezember 2009
Gesetz
vom 6. Dezember 2009
über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes
Dem nachstehenden in der Volksabstimmung vom 4./6. Dezember 2009 angenommenen Gesetz1 erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008, LGBl. 2008 Nr. 199, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 34 Abs. 4
Aufgehoben
Art. 71 Abs. 5
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 4./6. Dezember 2009, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 18619
Zahl der abgegebenen Stimmen 12344
Annehmende sind 6767
Verwerfende sind 5100
Ungültige Stimmen 465
Leere Stimmen 12
beschliesst:
der Initiativentwurf vom 15. Juni 2009 über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes wird als vom Volk angenommen erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Volksinitiative vom 15. Juni 2009; Bericht und Antrag der Regierung Nr. 52/2009