vom 6. Dezember 2009
Das Umweltschutzgesetz (USG) vom 29. Mai 2008, LGBl. 2008 Nr. 199, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 4./6. Dezember 2009, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 18619
Zahl der abgegebenen Stimmen 12344
Annehmende sind 6767
Verwerfende sind 5100
Ungültige Stimmen 465
Leere Stimmen 12
beschliesst:
der Initiativentwurf vom 15. Juni 2009 über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes wird als vom Volk angenommen erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
1
Volksinitiative vom 15. Juni 2009; Bericht und Antrag der Regierung Nr.
52/2009