449.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 381 ausgegeben am 30. Dezember 2009
Gesetz
vom 20. November 2009
über die Abänderung des Mediengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Mediengesetz (MedienG) vom 19. Oktober 2005, LGBl. 2005 Nr. 250, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 85 Abs. 6
6) Die Entschädigung der Mitglieder der Medienkommission richtet sich nach dem Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 53/2009 und 86/2009