| 521 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2009
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Nr. 382
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ausgegeben am 30. Dezember 2009
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Gesetz
vom 20. November 2009
über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
1
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 26. April 2007 über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BSchG), LGBl. 2007 Nr. 139, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Besonders qualifiziertes Personal
Die Regierung kann überdies Angestellte der Landesverwaltung und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die wegen ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im besonderen Masse befähigt sind, Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes wahrzunehmen, zur Übernahme solcher Aufgaben verpflichten.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
53/2009 und
86/2009