174.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 386 ausgegeben am 30. Dezember 2009
Gesetz
vom 20. November 2009
über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Besoldungsgesetz (BesG) vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. d
Aufgehoben
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. dd
Aufgehoben
Art. 15 Abs. 2 Bst. d
Aufgehoben
Art. 40 Abs. 2
2) Die Regierung kann durch Verordnung einzelne Geschäfte Amtsstellen übertragen.
Art. 43
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 53/2009 und 86/2009