vom 17. März 2010
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Gesuche findet das bisherige Recht Anwendung.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
108/2009 und
5/2010