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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 126 ausgegeben am 12. Mai 2010
Gesetz
vom 16. März 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht, LGBl. 1996 Nr. 194, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 16
Bestellung eines Sachwalters für behinderte Personen
Für die Bestellung eines Sachwalters für eine psychisch kranke oder geistig behinderte Person durch ein liechtensteinisches Gericht und deren Wirkungen ist liechtensteinisches Recht massgebend.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 16. März 2010 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 70/2009 und 10/2010