922.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 132 ausgegeben am 12. Mai 2010
Gesetz
vom 16. März 2010
über die Abänderung des Jagdgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Jagdgesetz vom 30. Januar 1962, LGBl. 1962 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Art. 24 Bst. a
Von der Erlangung einer Jagdkarte sind ausgeschlossen:
a) Personen, die psychisch krank oder geistig behindert sind, und Unmündige;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 16. März 2010 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 70/2009 und 10/2010