216.222.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 143 ausgegeben am 12. Mai 2010
Gesetz
vom 17. März 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung des bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2005 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (SE-Gesetz; SEG), LGBl. 2006 Nr. 26, wird wie folgt abgeändert:
Art. 10 Abs. 2 Bst. b
b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplans liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt allfällig erforderlichem Prüfungsbericht beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verschmelzungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Aktionäre und Gläubiger haben das Recht, diese Unterlagen nach ihrer Offenlegung mindestens einen Monat lang am Sitz der Gesellschaft einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen;
II.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften (EWR-Rechtssammlung: Anh. XXII - 3.07).
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 17. März 2010 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 105/2009 und 11/2010