| 216.222.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2010 |
Nr. 143 |
ausgegeben am 12. Mai 2010 |
Gesetz
vom 17. März 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
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Abänderung des bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2005 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (SE-Gesetz; SEG), LGBl. 2006 Nr. 26, wird wie folgt abgeändert:
b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplans liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt allfällig erforderlichem Prüfungsbericht beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verschmelzungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Aktionäre und Gläubiger haben das Recht, diese Unterlagen nach ihrer Offenlegung mindestens einen Monat lang am Sitz der Gesellschaft einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen;
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften (EWR-Rechtssammlung: Anh. XXII - 3.07).
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 17. März 2010 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
105/2009 und
11/2010