| 832.101 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2010 |
Nr. 169 |
ausgegeben am 24. Juni 2010 |
Verordnung
vom 15. Juni 2010
betreffend die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung
Aufgrund von Art. 13 Abs. 3 und Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung (KVG), LGBl. 1971 Nr. 50, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 14. März 2000 zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV), LGBl. 2000 Nr. 74, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
a) die von Ärzten oder Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft sowie die dabei von einem Arzt abgegebenen Medikamente nach Anhang 2;
3. Medikamente (Art. 51 Bst. a)
Die Leistungen bei Mutterschaft umfassen die folgenden während und nach der Schwangerschaft abgegebenen Medikamente:
a) Folsäurepräparate zur Prophylaxe von Neuralrohrdefekten;
b) Multivitaminpräparate für Schwangere und Stillende;
c) Magnesiumpräparate.
Aufgehoben
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef