832.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 184 ausgegeben am 13. Juli 2010
Gesetz
vom 26. Mai 2010
über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 28. November 1989 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG), LGBl. 1990 Nr. 46, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 56
Streitigkeiten zwischen Versicherern einerseits und Ärzten, anderen einen Gesundheitsberuf ausübenden Personen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens andererseits werden durch ein Schiedsgericht gemäss den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (§§ 594 ff. ZPO) entschieden.
Art. 80 Abs. 6
6) Streitigkeiten zwischen der Regierung und den Versicherern betreffend die Tariffestsetzung werden durch ein Schiedsgericht gemäss den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (§§ 594 ff. ZPO) entschieden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Mai 2010 über die Abänderung der Zivilprozessordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 151/2008 und 53/2010