640.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 347 ausgegeben am 18. November 2010
Gesetz
vom 23. September 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Befreiung des Landesfürsten und des Erbprinzen von der Abgabenpflicht
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Dezember 1981 über die Befreiung des Landesfürsten und des Erbprinzen von der Abgabenpflicht, LGBl. 1982 Nr. 26, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3
Alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden gesetzlichen Bestimmungen sind hiermit aufgehoben.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 48/2010 und 83/2010