910.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 348 ausgegeben am 18. November 2010
Gesetz
vom 23. September 2010
über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Landwirtschaftsgesetz (LWG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 42, wird wie folgt abgeändert:
Art. 69a
Verwaltungshilfe
Die Steuerbehörden sind im Zusammenhang mit Gesuchen um Förderungsleistungen verpflichtet, dem Landwirtschaftsamt auf Verlangen Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers zu erteilen, soweit dies für amtliche Zwecke notwendig ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 48/2010 und 83/2010