411.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 387 ausgegeben am 9. Dezember 2010
Gesetz
vom 20. Oktober 2010
über die Abänderung des Schulgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Schulgesetz vom 15. Dezember 1971, LGBl. 1972 Nr. 7, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 61 Abs. 4
4) Auf die Bewilligung von Privatschulen findet Kapitel III des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen keine Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. Oktober 2010 über die Erbringung von Dienstleistungen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2010