812.103
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 388 ausgegeben am 9. Dezember 2010
Gesetz
vom 20. Oktober 2010
über die Abänderung des
EWR-Arzneimittelgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1997 über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelgesetz; EWR-AMG), LGBl. 1998 Nr. 45, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 35 Abs. 4
4) Auf den Grosshandel mit Arzneimitteln findet Kapitel III des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen keine Anwendung.
Art. 40b Abs. 3
3) Auf die Abgabe im Detailhandel findet Kapitel III des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen keine Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. Oktober 2010 über die Erbringung von Dienstleistungen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2010