173.530
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 392 ausgegeben am 9. Dezember 2010
Gesetz
vom 20. Oktober 2010
über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte (Patentanwaltsgesetz; PAG), LGBl. 1993 Nr. 43, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1b Abs. 2 Bst. d und Abs. 3
2) Die Bewilligung wird erteilt, wenn der Bewerber
d) Aufgehoben
3) Die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Abs. 2 Bst. a und b dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Art. 31 Abs. 2 Bst. b
b) über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Art. 1b Abs. 2 Bst. a und b;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2010