172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 5 ausgegeben am 11. Januar 2011
Gesetz
vom 25. November 2010
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. k Ziff. 4
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
k) Umweltschutz:
4. des Amtes für Umweltschutz aufgrund des Organismengesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Umweltschutz ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Organismengesetz vom 25. November 2010 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 67/2010 und 116/2010