831.40
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 15 ausgegeben am 11. Januar 2011
Gesetz
vom 25. November 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG), LGBl. 1988 Nr. 12, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 19 Abs. 1a
1a) Die Revisionsstellen haben bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen die Prüfungsstandards gemäss Art. 10a Abs. 1 des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften anzuwenden.
Art. 23 Abs. 5
5) Bei der Beaufsichtigung der Revisionsstellen kann die FMA insbesondere Qualitätskontrollen durchführen und die Revisionsstellen bei ihrer Prüftätigkeit bei Vorsorgeeinrichtungen begleiten.
Art. 25 Abs. 4
4) Von der FMA wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer als Revisor seine Pflichten nach diesem Gesetz, insbesondere nach Art. 19, verletzt.
II.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (EWR-Rechtssammlung: Anh. XXII - 10f.01).
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. November 2010 betreffend die Abänderung des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 78/2010 und 111/2010