174.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 52 ausgegeben am 1. Februar 2011
Gesetz
vom 15. Dezember 2010
über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 2
2) Es gilt für:
a) das bei der Regierung und den Amtsstellen beschäftigte Personal, einschliesslich - soweit spezialgesetzlich nichts anderes bestimmt ist - des diplomatischen Personals und der Lehrlinge, mit Ausnahme der Staatsanwälte;
b) die nicht-richterlichen Angestellten der ordentlichen Gerichte und die nicht-staatsanwaltlichen Angestellten der Staatsanwaltschaft, soweit spezialgesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4
4. der Leiter der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die nicht-staatsanwaltlichen Angestellten.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 15. Dezember 2010 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 98/2010 und 131/2010