312.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 53 ausgegeben am 1. Februar 2011
Gesetz
vom 15. Dezember 2010
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, wird wie folgt abgeändert:
§ 19
1) Die Aufgaben und die Organisation der Staatsanwaltschaft richten sich nach den Vorschriften des Staatsanwaltschaftsgesetzes, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
2) Der Staatsanwalt ist in seinen Amtsverrichtungen unabhängig von den Gerichten.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 15. Dezember 2010 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 98/2010 und 131/2010