172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 183 ausgegeben am 17. Mai 2011
Gesetz
vom 16. März 2011
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. o
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
o) Eisenbahnwesen:
der von der Regierung bestimmten oder errichteten Amtsstelle oder Kommission in ihrer Funktion als weisungsunabhängige Regulierungsbehörde aufgrund des Eisenbahngesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Eisenbahngesetz vom 16. März 2011 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 120/2010 und 9/2011