vom 13. April 2011
Das Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht (IPRG), LGBl. 1996 Nr. 194, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
2) Für die Voraussetzungen der Errichtung und für die Wirkungen von Patientenverfügungen ist liechtensteinisches Recht massgebend. Art. 8 bleibt unberührt.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Patientenverfügungsgesetz vom 13. April 2011 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
130/2010 und
21/2011