640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 217 ausgegeben am 8. Juni 2011
Gesetz
vom 13. April 2011
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, wird wie folgt abgeändert:
Art. 73
Aufgehoben
Art. 74 Abs. 1 und 2
1) Von der Ertragssteuer, soweit diese die Höhe der Mindestertragssteuer überschreitet, erhält die Gemeinde, in der die juristische Person ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte hat, einen Anteil von 35 %.
2) Überschreitet der Anteil einer Gemeinde 25 % der Summe aller Gemeindeanteile, so wird der Anteil der Gemeinde entsprechend gekürzt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 13. April 2011 über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 11/2011 und 30/2011