Das Amt für Volkswirtschaft hat für die Erledigung der in dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungssachen nachstehende Verwaltungskosten und Gebühren zu erheben:
a) Gebühren nach der Gewerbegesetzgebung:
3. Genehmigung eines neuen Geschäftsführers oder Betriebsleiters 300.-
4. Erstellung eines aktualisierten Nachdrucks 50.-
5. Erstellung eines Auszugs aus dem Gewerberegister, je Unternehmen 25.-
6. Zusicherung einer Gewerbebewilligung bei Rückzug des Antrags oder Nichteinhaltung der Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen 100.-
7. Verlängerung einer befristeten Gewerbebewilligung 100.-
8. Ausstellung einer Legitimation im Gewerbe des Privatdetektivs und Sicherheitsfachmanns 80.-
9. Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung für Maurer- und Holzbaumeister 500.-
10. Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung im Gastgewerbe 250.-
11. Übrige Amtshandlungen, nach Aufwand 100.-/Stunde
b) Gebühren nach der Arbeitsgesetzgebung:
1. Ausfertigung von Planverfügungen:
- für gewerbliche und industrielle Betriebe 50.- bis 3000.-
- für Erdgas- und Flüssiggasanlagen 100.- bis 1000.-
5. Meldung und Abmeldung von Druckgeräten 100.-
6. Übrige Amtshandlungen, nach Aufwand 100.-/Stunde
d) Erteilung und Entzug von Betriebsbewilligungen für Kleinskilifte nach der Seilbahngesetzgebung 50.- bis 200.-